Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens

Am 31. August 2012 fand in Berlin die erste Mitgliederversammlung des Bundesvereins seit drei Jahren statt. Der Grund dafür: Irgendwann im Jahr 2010 ist der Kassierer verschwunden. Die Folgen davon haben den Vorstand – verständlicherweise – lange Zeit vollständig absorbiert. Auch mit dem Finanzamt mussten schwierige Verhandlungen geführt werden, um die steuerliche Gemeinnützigkeit zu erhalten. Der Ersatzkassierer musste mühsam drei Jahresabschlüsse (2009 – 2011) aufstellen. Bereichert hat sich der verschwundene Kassierer nicht. Es konnten für 2009 und 2010 etwa 2.400 € eingenommenes Geld nicht belegt werden. Auf der anderen Seite sind auch manche Ausgaben nicht belegt, zum Beispiel für Porto.

Dieser Tatbestand erklärt auch, warum lange Zeit nichts von inhaltlicher Arbeit des Bundesvereins zu merken war.

Der Bundesverein hat knapp 200 Mitglieder. An der eigentlichen Mitgliederversammlung nahmen zehn Personen teil, einschließlich Vorstand. Zu der öffentlichen Veranstaltung im Anschluss, auf der die Genossenschaftsreferentin im BMJ Ute Höhfeld referierte, kam ein weiterer Teilnehmer hinzu.

Der Vorsitzende des Bundesvereins Jan Kuhnert wurde bei der Erledigung der Tagesordnung sehr konstruktiv von MathiasFiedler, ZdK, unterstützt, vor allem in Hinblick auf die Formalien. Da auch die beiden Revisoren verschwunden sind, konnte der TOP „Bericht der Revisoren“ nicht behandelt werden. Ohne Revisionsbericht konnte auch nicht der TOP „Entlastung des Vorstandes“ stattfinden (auch darauf machte MathiasFiedler aufmerksam).

Ute Höhfeld sollte über die „Erfahrungen aus der Änderung des GenG 2006“ berichten. Sie hat sich auf ein Problem beschränkt: Halten die Prüfungskosten (sowohl die einmaligen der Gründungsprüfung als auch die sich anschließenden laufenden Kosten) von Neugründungen ab? Fazit: Es dürfte so sein. Konsequenz: Realisierung eines Vorschlages von Burchard Bösche, eine eigene genossenschaftliche Rechtsform ohne Prüfungspflicht für Kleinstunternehmen zu schaffen, zweckmäßigerweise im Rahmen des geltenden Genossenschaftsgesetzes. Auch die Pflichtmitgliedschaft in einem Verband sollte für diese Kleinstunternehmen nicht gelten. Falls sie in bestimmte Größenmerkmale hineinwachsen, sollten Pflichtmitgliedschaft und Prüfungspflicht gelten. Zwar müssten noch viele Details überlegt werden, innerhalb von zwei Jahren könnten diese gesetzlichen Regelungen erarbeitet werden. Die Verbände seien über dieses Vorhaben nicht sonderlich begeistert. Die Diskussion dazu war sehr intensiv. Insgesamt wurde das vorgetragene Konzept unterstützt.

Auch zum abschließenden TOP „Zukünftige Arbeit des Vereins“ fand eine intensive, lange Diskussion statt.

Zwei Schwerpunkte wurden festgelegt: Konzentration der Arbeit auf die rund 700 Energiegenossenschaften in Deutschland, auch weil sie als Reservoir für die Mitgliedergewinnung des Bundesvereins dienen könnten. Zweiter Schwerpunkt: Die Diskussion über die Rolle des genossenschaftlichen Mitgliedes zu intensivieren. Es bestehen jetzt jetzt wieder gute Chancen, dass der Bundesverein seine in der Vergangenheit verdienstvolle Arbeit auch in ihrer verbandskritischen Ausrichtung fortsetzen kann und wird.

Der in Frankfurt und Hannover ansässige Verband wurde konsequent als „der Genossenschaftsverband ohne Namen“ bezeichnet.

 
Wilhelm Kaltenborn, 01. September 2012 

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