Verbandstag des „Genossenschaftsverband e.V.“ besiegelt das Ende des MGV

Insolvenz des MGV damit kein Thema mehr

Die Mitglieder des „Genossenschaftsverband e.V.“ waren am 05. März 2013 zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, in der über die Fusion mit dem Mitteldeutschen Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V. (MGV) beraten und abgestimmt wurde. Nach Angaben des Veranstalters konnte der im Mai anstehende ordentliche Verbandstag nicht mehr abgewartet werden, da die Situation und die Entwicklung ein unverzügliches Handeln gebot. Anwesend waren 149 abstimmungsberechtigte Genossenschaften (rund 8 % der Mitgliedsgenossenschaften des „Genossenschaftsverband e.V.“).

Vor der Abstimmung warben die Vorstände beider Verbände für die Verschmelzung, die rückwirkend zum 01. Oktober 2012 wirksam werden soll. Der Verbandspräsident des „Genossenschaftsverband e.V.“ Michael Bockelmann führte aus: „Die Fusion dient der Wiedererlangung der Einheit der Genossenschaftsorganisation in Mitteldeutschland, ermöglicht eine noch wirkungsvollere Interessenvertretung und –bündelung besonders im agrarischen Bereich sowie einen noch intensiveren länderübergreifenden Erfahrungsaustausch.“ Der Vorstandssprecher des MGV Dr. Gerald Thalheim, der mit der Fusion seinen Vorstandsposten verliert und im neuen Verband lediglich als Bereichsleiter auf Zeit tätig sein wird, erklärte: „Das klare Votum ist nach 22 Jahren Eigenständigkeit natürlich ein Einschnitt für den mitteldeutschen Verband und seine Mitgliedsgenossenschaften, aber vor allem auch eine große Chance.“

Der Verschmelzungsvertrag wurde kompetent und übersichtlich erläutert. Von Kündigungen sind nur wenige Mitarbeiter betroffen, weil in der letzten Zeit zahlreiche Mitarbeiter, insbesondere auch Prüfer und Steuerberater, den MGV von sich aus verlassen haben. Nach den bereits geschlossenen Büros in Chemnitz und Thüringen wird die Niederlassung am Sitz des MGV in Dresden spätestens 2015 geschlossen werden.

Das bei der Verschmelzung bestehende Sonderkündigungsrecht der Vereinsmitglieder des MGV sei bisher nur in sechs Fällen ausgeübt worden (es kann aber auch noch nach der Benachrichtigung über die Eintragung der Verschmelzung wahrgenommen werden).

Das Plenum hielt sich bei der Aussprache zur Fusion erstaunlicherweise zurück. Lediglich einige Vertreter aus der Gruppe der Konsumgenossenschaften äußerten Kritik an der Fusion. Nach deren Auffassung schwächt diese den „Genossenschaftsverband e.V.“ aufgrund der Situation des übernommenen MGV sowohl wirtschaftlich als auch aufgrund der Übernahme des bisherigen Führungspersonals des MGV, das die dort entstandene Situation zu verantworten habe. Weiterhin gab es Nachfragen zu den rechtlichen Konsequenzen für die Fusion aufgrund der auf dem Verbandstag erstmalig mitgeteilten Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters gegen den MGV.

Der MGV hat in den Jahren 2004 bis 2012 Verluste in Höhe von insgesamt rund 3,8 Mio. € erwirtschaftet. Rechtlich verbindliche Zahlungsverpflichtungen wie die Zahlung des vollständigen Weihnachtsgeldes konnte der MGV in den letzten Jahren schon nicht mehr einhalten.

Anschließend stimmten von 149 anwesenden Mitgliedern 140 Mitgliedsgenossenschaften bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen, also 94 %, für die Fusion der Verbände.

Merkwürdigerweise enthält die entsprechende Pressemitteilung des „Genossenschaftsverband e.V.“ einen Rechenfehler. In ihr ist von 96 % der anwesenden Mitglieder die Rede.

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