Entscheidung des OLH Schleßwig-Holstein zur Prüfungspflicht beim "Altverband" sofern der Beitritt zu einem anderen Prüfungsverband erfolgt
Der Kläger, Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes, begehrt von der Beklagten,
einer genossenschaftlich organisierten Bank mit Sitz in ... für die Jahre 2014 und 2015 die Duldung der Pflichtprüfungen gemäß § 53 GenG durch ihn.
Die Beklagte begehrt widerklagend die Feststellung, dass der Kläger befangen und schon von daher zur Prüfung nicht berechtigt sei.
► Urteilstext des OLG Schleßwig-Holstein