Kommentar: Entscheidungsfindung eines Berichterstatters zur Novelle des GenG
Dessen Vorstand wiederum ist gut verortet in den Spitzengremien des größten "regionalen" Verbandes und auch ambitioniert in den Spitzenverbänden unterwegs, auch wenn es mit der Wahl an die Spitze des BVR-Verbandsrates seltsamerweise nicht geklappt hat, trotz eigentlicher Stimmenmehrheit.
So wurden die Verbandsspitzen der großen Verbände natürlich im Vorfeld der abschließenden Statements der Berichterstatter empfangen. Mit der Folge, dass die Empfehlungen des Bundesrates, die wirkliche Erleichterungen für die Genossenschaften gebracht hätten, von den Lobbyisten erfolgreich gekippt und von den Berichterstattern ohne wirkliche Begründung abgelehnt wurden.
Die Bitte der kleineren Initiativverbände um einen Gesprächstermin bei diesem Berichterstatter wurde dagegen nicht einmal beantwortet. Wirkliche Wählernähe nennt man das wohl - und Interessenpolitik, auch ganz persönliche. Da weiß man aber zumindest, welche Partei man am 24. September 2017 nicht wählt, zumindest wenn man es als wahrer Genossenschafter mit Schulze-Delitzsch hält: Für eine "freie Genossenschaft in einer freien Gesellschaft".
P.S. Wanderwitz gehörte zu den neun Bundestagsabgeordneten, die gegen die zwangsweise Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte durch das 2005 verabschiedete Transparenzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagten – und dort scheiterten. Gleiches Engagement wünschte man sich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden.
Martin Bergner
02. August 2017