Relikte aus längst vergangen geglaubter Zeit
Es ging um ein ganz anderes Thema - eines, dass von Moralvostellungen, Ideologien und der Selbstbestimmung der Frau geprägt ist: Darf eine Ärztin auf Ihrer Website darauf hinweisen, dass Sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden "Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt ohne negavie Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können."
Als Resultat aus diesem Urteil will die SPD-Bundestagsfraktion eine Initiative zur Abschaffung dieses Paragraphen §219a StGB in den Bundestag einbringen. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherangelegenheiten unterstützt diesen Vorstoß und stellt dazu fest:
"Paragraph 219a ist ein Relikt aus der NS-Zeit"
Es gibt noch eine Vielzahl solcher "Relikte", die heute vehement verteidigt werden. Ist es nicht endlich an der Zeit, dass sich das BMJV umfassend dieses Themas annimmt und die Gesetze auf solche "Relikte" untersucht und sie endlich abschafft?
08. Dezember 2017
Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2017/120117_219a_StGB.html, 08. Dezember 2017, 15:00 Uhr