Die Fusion von MGV und „Genossenschaftsverband e.V.“ ist amtlich bestätigt

Firma: Sachsen Amtsgericht Dresden VR 140 – Mitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V.

Rechtsform:

eingetragener Verein  

   
Kapital:
0,00
   
Eintragsdatum:

22.05.1990
(Beim Eintragungsdatum kann es zu systembedingten, fehlerhaften Angaben kommen!)

   
Löschdatum:
16.04.2013
   

Bilanz vorhanden:

-
   

Anschrift (ohne Gewähr):

Mitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V.
Cossebauder Str. 18 - 20

01157 Dresden

   
 

Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: VR 140

Die in (). gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen
19.03.2013
 

Mitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V., Dresden (Cossebauder Str. 18 - 20, 01157 Dresden). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2013 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.01.2013 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.03.2013 mit dem Genossenschaftsverband e.V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 14109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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