Tarifvertragsabschlüsse im allgemeinen Einzelhandel (HDE - Handelsverband Deutschland)

Wie zu erwarten war, haben, beeinflusst vom Abschluss im Groß- und Außenhandel und ausgehend von dem ersten Abschluss in Baden-Württemberg als einem der wohlhabendsten Länder Deutschlands, nach und nach weitere Tarifgebiete des allgemeinen Einzelhandels fast identisch diesen ersten Abschluss übernommen.

Der innerhalb von „ver.di“ eher kritische Landesfachbereich Baden-Württemberg („linkester und kampfstärkster“) kann damit gegenüber anderen Ansichten innerhalb von „ver.di“ behaupten, dass seine Haltung sich durchgesetzt hat (insbesondere die Ablehnung von Änderungen der Manteltarifverträge).
Die sehr punktuellen Streikaktionen über Monate hinweg haben sich damit „gelohnt“. Zu beachten sind auch zunehmend unkonventionelle und scheinbar nicht von der Gewerkschaft zu verantwortende Aktionen Betriebsfremder bis hin zu Außenstehender (z. B. Studenten).
Die angeblich in der Branche seit Februar 2013 gewonnenen mehr als 125 000 neuen Mitglieder von „ver.di“ dürften aber mehr Wunsch als Realität sein.

So folgten dem Abschluss in Baden-Württemberg am 05. Dezember derjenige in Bayern am 09. Dezember, in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und im Saarland am
10. Dezember und am 11. Dezember in Hessen und „Mitteldeutschland“ (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).
Offen sind noch, aber Abschlüsse sind bis zum 07. Januar 2014 zu erwarten, die Tarifgebiete Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Bei den nur noch durch die Nachwirkung oder überhaupt nicht tarifgebundenen Großunternehmen wie GLOBUS, Obi, Karstadt, Zara usw. ist die Entwicklung offen.

Eher peinlich ist für die im HDE – Handelsverband Deutschland zusammengeschlossenen Arbeitgeber, dass die Manteltarifverträge ohne jede Änderung rückwirkend zum 01. Mai 2013 wieder für 24 Monate nicht kündbar in Kraft treten, nachdem Anfang des Jahres in den Tarifgebieten (bis auf Hamburg und Schleswig-Holstein) alle Tarifverträge, auch die Manteltarifverträge, von den HDE-Verbänden gekündigt waren.

Man hat sich aber verständigt, dass „umgehend“ über die Weiterentwicklung der Entgeltstruktur und die Schlussfolgerungen aus einer älter werdenden Belegschaft verhandelt werden soll. 2014 soll es Verhandlungen über eine „echte Reform“ der Tarifverträge geben. Dazu sollen Regelungen zur Gesundheitsförderung, bessere Regelungen bei den Arbeitszeiten und eine Angleichung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Arbeitszeit im Osten auf das West-Niveau zählen.
Damit sollen also die nach 10 Jahren im Sommer 2012 abgebrochenen Gespräche über eine Modernisierung der Tarifverträge wieder aufgenommen werden.
Bemerkenswert ist, dass „ver.di“ in Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt in einem der letzten Gespräche einen Tarifvertragsentwurf mit Reformvorstellungen vorgelegt hat.

Eine besondere Regelung ist in den neuen Entgelt-Tarifverträgen, dass bei vollständigem Verzicht des Arbeitgebers auf Werkverträge in der Warenverräumung für Verräum- und Auffülltätigkeiten, allerdings nur neu Eingestellte, die nur Auffülltätigkeiten ausüben, ab dem 01. Januar 2014 in eine neue Entgeltgruppe mit einem Stundenlohn von 9,54 € eingruppiert werden, womit diese eine deutlich bessere Bezahlung als die bisher i. d. R. gezahlten 5 bis 7 € erhalten (Bestandsschutz für bis jetzt in die bisherige unterste Lohngruppe und damit besser eingestufte).

Die Gehälter und Löhne steigen überall um insgesamt 5,1 %-Punkte, wobei 3 % rückwirkend und die restlichen 2,1 % ab Frühjahr 2014 wirksam werden.
Unterschiede gibt es nur bei dem Wirksamwerden der Tariflohnerhöhung, so nach mindestens drei „Nullmonaten“ rückwirkend zum 01. Juli (Baden-Württemberg, Hessen), August (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg), bzw. September 2013 („Mitteldeutschland“) und die zweite Erhöhung zum 01. April (Baden-Württemberg, Hessen), Mai (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg) bzw. Juni 2014 („Mitteldeutschland“).

Statt der von der Gewerkschaft ver.di angestrebten Erhöhung um 1 € ab dem 01. Juni 2013 steigt der Stundenlohn für eine Verkäuferin im Eckgehalt in „Mitteldeutschland“ nur um 0,69 €. Die neuen Entgelt-Tarifverträge haben eine Laufzeit bis mindestens Ende März 2015.

Die in den HDE-Tarifverträgen enthaltene „Kassierzulage“ von 4 % (in den Entgelttarifverträge der KTG nicht enthalten; dort aber das Problem der Eingruppierung der Kassiertätigkeit) bleibt bestehen.

Die Auszubildenden erhalten überproportional zwischen 7,2 bis 8,4 % mehr
ab 01. August (Baden-Württemberg) bzw. September 2013 (ca. 700 bis 890 €) und
ab 01. August (Baden-Württemberg) bzw. September 2014 (ca. 730 bis 920 €).


RA Ulrich Northoff

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