Schreiben zum Artikel "125 Jahre Genossenschaftsgesetz" in der netzwerk 05-06/2014

► Artikel "125 Jahre Genossenschaftsgesetz"

Sehr geehrter Herr Bockelmann,

ich bin nahe daran, mich für das deutsche Genossenschaftswesen zu schämen: In der neuesten Ausgabe Ihrer Verbandszeitschrift „netzwerk“ wird doch tatsächlich das Jahr 1889 als das Jahr „der ersten Verkündung“ des Genossenschaftsgesetzes bezeichnet und dessen 125jähriges Bestehen in diesem Jahr konstatiert.

Ich vermute, Sie empfänden es - etwa einem aufgeschlossenen Ausländer gegenüber - als äußerst peinlich, wenn beispielsweise ein deutscher Bundesminister behaupten würde, 2014 seien seit der Verkündung des Grundgesetzes 60 Jahre vergangen (ehe Sie jetzt in einer deutschen Verfassungsgeschichte blättern: Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft).

Allerdings verstehe ich jetzt, warum Sie verhindert haben, dass Ihrer Verbandszeitschrift ein Flyer über mein neuestes Buch beigelegt wurde. Die Gefahr, dass Ihre Leser (und Mitarbeiter) sich mit den tatsächlichen Fakten und Zusammenhängen im deutschen Genossenschaftswesen hätten vertraut machen können, erschien Ihnen wohl doch zu groß.

Was das Genossenschaftsgesetz  betrifft: Es trat erstmalig als preußisches Gesetz 1867 in Kraft, wurde 1869 vom Norddeutschen Bund und 1871 vom Deutschen Reich übernommen. Wir, unter der damaligen Firmierung „Verband der Konsumgenossenschaften – VdK eG“, haben deshalb schon 1997 zu einem parlamentarischen Abend aus Anlass des 130. Jahrestages der Verkündung des Genossenschaftsgesetzes nach Bonn eingeladen. Ich erspare mir, auf die vielen übrigen Geschichtsklitterungen im Beitrag dieses Herrn Bode einzugehen. Nur so viel sei noch gesagt: Ich bin froh, dass mein Buch rechtzeitig erschienen ist. So kann mich niemand  für die beispiellose  Ignoranz der Zeitschrift des größten deutschen Genossenschaftsverbandes (dessen Mitglied wir sind) in Haft nehmen.

Freundliche Grüße

Wilhelm Kaltenborn
Vorsitzender des Aufsichtsrates
der Zentralkonsum eG

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